Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB:

  • 1 Geltungsbereich
  1. Unsere Lieferungen und Angebote an Kaufleute I S. d HGB erfolgen aus schließlich aufgrund der nachfolgenden wiedergegebenen Konditionen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
  • 2 Preise
  1. Aufträge werden zu den am Tag der Lieferungen gültigen Listenpreisen zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.
  • 3 Lieferung und Lieferungszeit
  1. Etwaige Transportschäden sind unverzüglich gegenüber dem jeweiligen Frachtführer geltend zu machen.
  2. Teillieferungen sind zulässig.
  3. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
  4. Lieferverzögerungen aufgrund höher Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw. auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten,haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Mit unserer Freizeichnung aus der Lieferverpflichtung gem. Ziff.4 entfällt jeder darauf gerichtete Schadenersatzanspruch des Käufers. Auf die genannten Umstände berufen wir uns jedoch nur, wenn wir den Käufer unverzüglich über die Unmöglichkeit der Belieferung benachrichtigt haben.
  • 4 Gewährleistung
  1. Damit Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können, sind Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 2 Tagen nach Eingang der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen.
  2. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungen jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherung, die den Käufer gegen Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
  • 5 Eigentumsvorbehalt
  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller vorausgegangenen und noch künftigen Forderungen die die KD Backwaren  aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer besitzt oder erwirbt, Eigentum der KD Backwaren . Vor der restlosen Bezahlung entsprechendes gilt für Kontokorrent und Saldovorbehalt bei verlängertem Eigentumsvorbehalt darf weder eine Verpfändung, Sicherungsübereignung noch die Abtretung der Forderung von Seiten des Käufers ohne Zustimmung der KD Backwaren  vorgenommen werden. Eine Pfändung von dritter Seite ist der KD Backwaren  sofort schriftlich anzuzeigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die KD Backwaren  zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe der gelieferten Gegenstände verpflichtet. Die Geltendmachung sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch die KD Backwaren  gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
  2. Wird die gelieferte Ware durch den Käufer zu einer neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für die KD Backwaren  Miteigentumserwerb des Käufers nach § 950 BGB ist ausgeschlossen. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht der KD Backwaren  gehörende Waren, erwirbt die KD Backwaren  Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der von Ihr gelieferten und der anderen Waren zurzeit der Verarbeitung. Die neu entstandene Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
  3. Der Käufer tritt seine Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehalts- ware schon jetzt in Höhe des Betrages an die KD Backwaren  ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. Wert der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen ist der Fakturenwert des Verkäufers zzgl. eines Sicherungsaufschlages von 20%.
  4. Der Käufer ist zur Einziehung der aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen ermächtigt, solange er sich vertragstreu verhält und keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Die KD Backwaren  kann nach angemessener Fristsetzung verlangen, dass der Käufer ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Die KD Backwaren  verpflichtet sich, diejenigen Sicherungen freizugeben, die den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigen.
  • 6 Haftungsbeschränkung
  1. Schadensansprüche gegenüber der KD Backwaren  sind, gleich aus welchem Rechtgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Werden wesentliche Vertragspflichten verletzt, ist der Schadenersatzanspruch begrenzt auf den vertragstypischen Schaden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Soweit dem Käufer Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese bei Kenntnis des Käufers über Schaden und Schadensursache innerhalb eines Jahres, bei Unkenntnis innerhalb der Hälfte der gesetzlichen Verjährungsfrist.
  • 7 Preis- und Zahlungsbedingungen
  1. Sofern nichts anderes Vereinbart, gelten die jeweiligen Preise ab Lager netto.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die jeweiligen Zahlungen entsprechend den Vorgaben der Auftragsbestätigung zu leisten. Sofern nicht anderes Vereinbart, sind unsere Rechnungen bei Lieferung – netto Kasse – fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer Vereinbarung.
  3. Wechsel nehmen wir nur entgegen, wenn dies schriftlich vereinbart ist. In diesem Fall trägt der Kunde die Diskontspesen. Die Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn der geschuldete Betrag uns unwiderruflich gutgeschrieben ist.
  4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, sofern die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vor uns anerkannt ist. Darüber hinaus ist der Kunde berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages geltend zu machen, sofern und soweit wir eine Pflichtverletzung gemäß § 276 BGB zu vertreten haben.
  5. Im Falle von gegenseitigen Lieferungen behalten wir uns das Recht zur Aufrechnung vor.
  6. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweils in § 247 BGB festgesetzten Basiszinssatz p. a als Verzugsschaden geltend zu machen. Der Schaden ist höher anzusetzen, sofern wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen.
  • 8 Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
  1. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über ein Entstehen seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das Amtsgericht Hanau.
  2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingung oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.