AGB

1  Geltungsbereich

Unsere Lieferungen und Angebote an Kaufleute i. S. d. HGB erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Einer Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2  Preise

Aufträge werden zu den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

3  Lieferung und Lieferzeit

  • Etwaige Transportschäden sind unverzüglich beim jeweiligen Frachtführer geltend zu machen.
  • Teillieferungen sind zulässig.
  • Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – z. B. Streik, Aussperrung oder behördliche Anordnungen, auch bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten – haben wir auch bei vereinbarten Fixterminen nicht zu vertreten. In solchen Fällen sind wir berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Käufers entfallen, sofern wir ihn unverzüglich über die Unmöglichkeit der Belieferung informiert haben.

4  Gewährleistung

Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen nach Wareneingang, schriftlich anzuzeigen. Verborgene Mängel, die innerhalb dieser Frist selbst bei sorgfältiger Prüfung nicht erkannt werden können, sind unmittelbar nach Entdeckung mitzuteilen.

Die vorstehenden Regelungen enthalten abschließend die Gewährleistung für unsere Produkte; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ausgenommen sind Schadenersatzansprüche aus zugesicherten Eigenschaften, die den Käufer vor Mangelfolgeschäden schützen sollen.

5  Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum (Vorbehaltsware). Vor vollständiger Bezahlung ist ohne unsere Zustimmung weder eine Verpfändung noch Sicherungsübereignung zulässig. Bei Pfändungen Dritter ist uns unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen.

Verarbeitet der Käufer die Vorbehaltsware zu einer neuen Sache, erfolgt dies für uns; ein Eigentumserwerb des Käufers nach § 950 BGB ist ausgeschlossen. Bei Verarbeitung mit fremden Waren erwerben wir Miteigentum nach dem Verhältnis der Werte zur Zeit der Verarbeitung. Der Käufer tritt die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware in Höhe unseres Rechnungswertes (zuzüglich 20 % Sicherungsaufschlag) schon jetzt an uns ab. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt.

6  Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche gegen uns sind – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei zwingender Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Ursache, spätestens jedoch innerhalb der halben gesetzlichen Verjährungsfrist.

7  Preis- und Zahlungsbedingungen

  • Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise ab Lager netto.
  • Unsere Rechnungen sind – wenn nicht anders vereinbart – bei Lieferung ohne Abzug fällig (netto Kasse). Skonto bedarf besonderer Vereinbarung.
  • Wechsel werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und unter Berechnung der Diskontspesen angenommen; Zahlung gilt erst bei endgültiger Gutschrift als erfolgt.
  • Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Gleiches gilt für Zurückbehaltungsrechte.
  • Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu zahlen. Ein höherer Verzugsschaden kann geltend gemacht werden.

8  Gerichtsstand und Teilnichtigkeit

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist ausschließlich Hanau. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.